Verordnungsweg
So geht’s
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Folgende Ärzte können eine Verordnung bzw. ein Rezept zur logopädischen Behandlung ausstellen:
- Hausärzte
- Kinderärzte
- Pädaudiologen
- HNO-Ärzte
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- Kieferorthopäden/Zahnärzte
- Neurologen
- Phoniater
- Internisten
Die Bezahlung logopädischer Leistungen wird in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzlich Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Zusätzlich sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Sind Sie privat krankenversichert, klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Wenn Ihnen eine logopädische Therapie verordnet wird, setzen Sie sich telefonisch mit der Praxis in Verbindung und wir vereinbaren einen Termin nach Ihren Wünschen und unseren Kapazitäten. In medizinisch notwendigen Fällen können auch Hausbesuche verordnet werden.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und Therapiebeginn maximal 14 Tage liegen dürfen.